Die Anzahl der Unfälle im Langsamverkehr nimmt in der Schweiz stetig zu: Im Jahr 2015 wurden 7'544 Unfälle, mit 16'279 Beteiligten registriert. 2019 waren es bereits 8'355 Unfälle mit 17'298 involvierten Personen, was einer Erhöhung von 10% und respektive 6% entspricht.
Detailliert betrachtet haben Unfälle mit Fussgängern und Kindern auf Velos während der fünf letzten Jahre abgenommen. Demgegenüber haben Unfälle mit anderen Verkehrsmitteln zugenommen. Dies ist zum Beispiel bei den E- Trottinetts der Fall, welche sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit erfreuen. Für diese insbesondere im Stadtverkehr immer öfter sichtbareren Fahrzeuge wurde 2019 eine neue Kategorie in der Strassenverkehrsstatistik eingeführt. Diese weist für das letzte Jahr 99 Unfälle mit 137 Verletzten aus.
Zu dieser Zahl muss die ebenfalls zunehmende Anzahl an Unfällen mit traditionellen Trottinetts hinzugerechnet werden. Zwischen 2015 und 2019 ist die Anzahl Unfälle mit Tretrollern von 109 auf 149 gestiegen (+31%). Dabei stieg die Anzahl der betroffenen Personen von 223 auf 308 (+32%) und die der Verletzten von 249 auf 273 (+9%). Insgesamt hatten die Lenker von traditionellen und die elektrischen Tretroller im Jahr 2019 248 Unfälle . 410 der 466 betroffenen Personen wurden verletzt.
Ratschläge des TCS
Um dieser starken Zunahme der Unfälle und der Verletzten entgegenzusteuern, empfiehlt der TCS den Lenkern, auf einem privaten Grundstück Fahrübungen vorzunehmen bevor sie sich in den Strassenverkehr begeben. Die Fahrer sollten sich mit Helm, Knie- Ellenbogen- und Handgelenkschutz ausrüsten, sowie gut sichtbare Kleider und Accessoires tragen. Zudem empfiehlt sich, bei der Haftpflichtversicherung die Unfalldeckung mit Trottinetts nachzufragen. Besondere Vorsicht ist auf nassen Fahrbahnen, Pflastersteinen und in der Nähe von Tramgeleisen geboten. Nachts ist eine entsprechende Beleuchtung vorne und hinten Pflicht. Schliesslich müssen auch Trottinettfahrer die Strassenverkehrsregeln beachten und sich an die Verkehrsbedingungen anpassen.
Die in der Schweiz zugelassenen E-Tretroller sind Fahrrädern gleichgestellt und unterliegen damit den entsprechenden Strassenverkehrsregeln. Das Fahren auf den Gehsteigen ist nicht erlaubt. Sofern vorhandenmüssen die E-Trottinettlenker auf dem Radstreifen oder Fahrradweg fahren. Ansonsten sind die elektrischen Trottinetts am rechten Fahrbahnrand zu benutzen. Ihre Geschwindigkeit darf 20 Km/h nicht überschreiten. Ausserdem müssen sie mit einer Klingel, Bremsen vorne und hinten sowie mit der korrekten Beleuchtung ausgerüstet sein. Schliesslich darf auf einem Elektrotretroller nur eine Person fahren.
Pressekontakt:
Daniel Graf
Mediensprecher TCS
058 827 34 41
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Touring Club Suisse (TCS) (Firmenporträt) | |
Artikel 'TCS: Starke Zunahme der Unfälle mit Tretrollern...' auf Swiss-Press.com |
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