12.01.2016, Im Rahmen eines Interviews in der Sendung 10vor10 vom 8. Januar präsentierte
Verkehrsministerin Doris Leuthard ein neues Argument im Abstimmungskampf um
die zweite Strassentunnelröhre am Gotthard: Die EU-Kommission teilte der
Bundesrätin auf Anfrage mit, dass ein einspuriger Betrieb pro Tunnel keine
Verletzung der bilateralen Verträge darstelle.
Das Hauptargument der Gegner einer zweiten Gotthardröhre im Abstimmungskampf ist klar: Baut man eine zweite Röhre, gibt es mehr Verkehr am Gotthard, weil die Schweiz von der EU aufgrund der bilateralen Verträge unter Druck gesetzt würde, die volle Kapazität der beiden Tunnel zu nutzen. Die EU Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, bestätigt nun aber, dass die vorgesehene Kapazitätsbeschränkung am Gotthard konform mit dem geltenden Landesverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist. Das bedeutet: Die EU akzeptiert die Kapazitätsbeschränkung am Gotthard und den einspurigen Betrieb pro Röhre. Das Hauptargument der Gegner einer zweiten Röhre ist somit entkräftet.
Die Umwelt ist und bleibt geschützt
Die Benützung nur einer Spur pro Tunnel ist im neuen Alpentransit-Gesetz (AtraG) verankert und das Verbot einer Kapazitätserhöhung am Gotthard im Alpenschutzartikel (Art. 84) der Schweizer Verfassung. Um eine Kapazitätserhöhung am Gotthard an der Urne zu beschliessen, bräuchte es folglich gleich eine doppelte Mehrheit von Volk und Ständen. Zudem ist es eine Tatsache, dass das Verkehrsaufkommen am Gotthard seit den 1990er Jahren stagniert und beim Schwerverkehr sogar leicht rückläufig ist. 2015 querten lediglich 3‘000 Fahrzeuge pro Tag den Gotthardtunnel. Die heute mögliche Kapazität von 5‘100 Fahrzeugen pro Tag wird damit bei weitem unterschritten.
Die Zahlen und Fakten zeigen klar: Am Gotthard wird es auch nach dem Bau einer zweiten Röhre nicht zu mehr Verkehr kommen. Das Hauptargument der Gegner ist konstruiert und entbehrt jeglicher empirischen Grundlage.
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Artikel 'TCS: Der Alpenschutz ist langfristig gewährleistet...' auf Swiss-Press.com |
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