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VW als früher, fragwürdiger Weihnachtsmann

20 November 2015 | von Helpnews.ch by HELP Media AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Pressetitel

VW als früher, fragwürdiger Weihnachtsmann

Verfasser / Quelle

Raphael Dorigo

Publikation

20.11.2015 | 12:12 Uhr


Zürich (helpnews) - 20.11.2015, Volkswagen versucht, nach dem Abgasskandal das US-amerikanische Volk mit Gutscheinen zu besänftigen. Die Konsumentenschützer von ThePopTort kritisieren die Aktion: Man versuche, die Amerikaner mit den Annahmebedingungen nach Strich und Faden hereinzulegen.


von Joe Consumer

Auf viele verschiedene Arten versuchen Autohersteller, sich nach dem Verkauf fehlerhafter Fahrzeuge aus der Verantwortung zu ziehen. Im Rahmen ihres ursprünglichen Sanierungsplans wollten Chrysler und General Motors festlegen, dass Familien, die wegen Mängeln an ihrem Chrysler- oder GM-Fahrzeug zu Schaden gekommen waren, keinerlei Ansprüche geltend machen konnten. Am Ende gaben die Unternehmen nach, indem sie nur denjenigen ihre Rechte absprachen, die vor 2009 verunfallt waren. Andere Wege bestehen darin, wie Toyota die Verantwortung auf die Opfer oder die Regierung zu schieben, sich wie Airbag-Hersteller Takata mit dem Wetter herauszureden oder wie GM unter Eid zu lügen.

Jetzt gibt es einen neuen Weg: Klauseln, die Schiedsverfahren erzwingen. Die Los Angeles Times berichtete:

„Volkswagen verschenkt 500 Dollar in bar und 500 Dollar in VW-Händler- Gutscheinen an Besitzer seiner Dieselautos. Dies ist ein erster Schritt der Kompensation nach dem globalen Emissionstest-Betrugsskandal. Das ‚goodwill package‘ ist eine Überbrückungsmassnahme, während der Autohersteller daran arbeitet, die Autos wieder in Ordnung zu bringen, deren Software für das Umgehen der US-Abgasvorschriften designt war. Der Autohersteller sagt, niemand müsse auf sein Recht auf eine Klage verzichten – was Tausende bereits tun. Einige Anwälte warnen Kunden nun davor, die Schiedsklausel zu unterzeichnen, die Bedingung für den Erhalt des Geldes ist…

Nach Aussage von VW stellt die Schiedsklausel, die in Abschnitt 11 der langen „Goodwill Package Autobesitzer-Vereinbarung“ versteckt ist, nur einen Teil der Bankkonditionen für die Gutscheine dar. Es handle sich dabei nicht um einen Versuch, Kunden hereinzulegen, damit sie keine rechtlichen Schritte gegen VW unternehmen. Anwältin Amy Williams Derry aber warnt: 'Die Klausel ist enorm weit gefasst, und in der Vergangenheit sind solche Klauseln leider immer wieder sehr ausladend interpretiert worden.'“

Was ebenfalls beachtet werden muss, ist der Gerichtsstand und die Auswirkung, die dieser auf Fälle haben könnte. Im Kleingedruckten der Gutscheinvereinbarung steht: „Der Kunde stimmt zu, dass bei einem allfälligem Rechtsstreit betreffend dieser Vereinbarung ein verbindliches Schiedsverfahren über den amerikanischen Schiedsgerichtsverband eingeleitet wird. Dieses untersteht den jeweiligen Regeln und Prozeduren solcher Schiedsverfahren. Zudem werden jegliche solche Verfahren in Sioux Falls, South Dakota stattfinden. Es gelten die Gesetze des Bundesstaates South Dakota.“ Anwalt Patrick Bernal sagt, man müsse sich fragen, ob Kunden, die Gutscheine annehmen, in einem Rechtsstreit ihre Rechte dadurch nicht auf Kosten einer Verhandlung mit Geschworenen abtreten. Er sei nicht der einzige, der diese Sorge habe, äusserte er weiter.

Mir persönlich gefällt das Statement der Senatoren Richard Blumenthal aus Connecticut und Edward J. Markey aus Massachusetts: „Dieses lächerliche Angebot ist viel zu wenig, es ist ein Feigenblatt, das die wahre Tragweite des Volkswagen- Betrugs verhüllen soll“, sagten sie. „Das Unternehmen sollte unmissverständlich und klar äussern, dass jeder Besitzer das Recht auf eine Klage hat. Jedem Besitzer, der sein Auto behalten will, sollten die Einbussen bei Wiederverkaufswert, Kraftstoffeinsparungen und andere Verluste, die durch den absichtlichen Betrug zustande gekommen sind, vollständig zurückerstattet werden.“
Übersetzt und adaptiert von Raphael Dorigo / Originaltext unter www.thepoptort.com
Bild: DPA


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Quelle: Raphael Dorigo | Publiziert am 20.11.15 | Aktualisiert um 12:12 Uhr


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